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Feuerbestattung

Entscheidung für eine Feuerbestattung

Feuer- und Erdbestattungen rechtlich gleichgestellt

Waren bis vor wenigen Jahren Erdbestattungen die häufigste Art, verstorbene Menschen in Deutschland zu bestatten, so hat sich dies in der Zwischenzeit geändert. Der Bundesverband Deutscher Bestatter schätzt, dass 54,5 Prozent aller Verstorbenen eingeäschert werden. Über die Gründe für diese Entwicklung lässt sich nur spekulieren. Möglicherweise spielen neben ästhetischen auch religiöse und wirtschaftliche Überlegungen eine Rolle. Tatsache ist allerdings, dass sich immer mehr Menschen – gleich welcher sozialen Schicht – für diese Art der Bestattung entscheiden.

Feuer- und Erdbestattungen sind in Deutschland rechtlich gleichgestellt. Sie unterliegen jedoch einem komplexen Regel- und Vorschriftenwerk, welches einen reibungslosen Ablauf sicherstellt. Das Krematorium Siegen ist so aufgebaut, dass Aschevermischungen und Verwechslungen zu 100 Prozent ausgeschlossen werden können. Gleiches gilt für unsere Arbeitsabläufe. Auch sie sind so gewählt, dass Verwechslungen ausgeschlossen sind. Die Kremierung erfolgt bei Temperaturen von rund 1.000 Grad Celsius und dauert circa drei Stunden.

Mit Ausnahme des Bundeslandes Bremen besteht in Deutschland der sogenannte Friedhofszwang. Demnach sind Bestattungen außerhalb eines Friedhofsgeländes nicht zulässig. Einzige Ausnahmen bilden Seebestattungen und die Naturbestattung in einem dafür gewidmeten Waldstück. Allerdings muss die Urne von einem Bestatter an den jeweiligen Ort gebracht werden. Vielfach möchten Angehörige selbst über die sterblichen Überreste des Verstorbenen verfügen, das ist aufgrund der deutschen Rechtssprechung jedoch nicht möglich.

Kontakt +49 271 250 2882 info@krematorium-siegen.de

Blick auf die Stadt Siegen: